ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

MATERIAL

Die Erzeugnisse werden aus Granit „STRZEGOM“ („ŻBIK“) bzw. „ŻÓŁKIEWKA“ mit der für den Granit charakteristischen Körnung hergestellt oder aus anderen früher abgestimmten Materialien. Warenproben können sich koloristisch gering von den produzierten ganzen Materialposten unterscheiden. Die geförderten und verarbeiteten Blöcke sind natürlichen Ursprungs. Es dürfen darin Unterschiede im Aussehen vorkommen; Einsprengungen und Adern sind zulässig, denn sie sind charakteristisch für unsere Steinsorte und sie beeinträchtigen die Nutzeigenschaften der Steinerzeugnisse nicht. Solche Zeichen sind Beweis für den natürlichen Ursprung unserer Erzeugnisse. Das ist kein Mangel, es gibt also keinen Grund für die Beanstandung bzw. Rückgabe der eingekauften Ware oder für den Preisabschlag. Wir machen Sie darauf aufmerksam, damit Sie bei der Bestellung Ihre Ansprüche dem Rohstoff gegenüber bestimmen. 
 

ANGEBOT, BESTELLUNG

Wenn der Kunde eine Anfrage richtet, wird Granit Strzegom AG unverzüglich ein schriftliches Angebot mit den relevanten Verkaufsbedingungen machen. Wird das Angebot innerhalb von 7 Werktagen  nicht gemacht, geht man davon aus, dass es gleichbedeutend ist mit keiner Möglichkeit den Anfragegegenstand abzuwickeln. Wenn der Kunde das Angebot akzeptiert, ist es erforderlich eine schriftliche Bestellung mit Nummer und Datum des Angebots zu machen. Die Aufgebung der Bestellung durch den Kunden ist gleichbedeutend mit der Annahme von allgemeinen Verkaufsbedingungen (zugänglich auf der Webseite www.granit-strzegom.com.pl oder im Sitz von Granit Strzegom AG). Wenn Granit Strzegom AG die Bestellung annimmt, werden bindende Abwicklungstermine angegeben. 
 

PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Geschäftspreise für Erzeugnisse, Dienstleistungen, Verpackungen beruhen auf der aktuellen Preisliste von Granit Strzegom AG. 
Bei den Erzeugnissen, die diese Preislisten nicht beinhalten, werden Preise individuell berechnet. Es gelten Zahlungsbedingungen, die in der angenommenen Bestellung oder im Vertrag bestimmt sind, und in jedem anderen Fall eine Vorauszahlung oder Zahlung vor der Warenabnahme. 
 

NORMEN, KENNZEICHNUNG

Granit Strzegom AG stellt Erzeugnisse laut PN-EN Normen, polnischen Normen, Betriebsnormen bzw. anderen mit dem Kunden abgestimmten Normen her. Granit Strzegom AG kennzeichnet seine Erzeugnisse den Erfordernissen für Bauprodukten gemäß und auf Wunsch des Kunden stellt die Konformitätserklärung aus, für den Zuschlagstoff – Erklärung des Herstellers.
 

ABNAHME, REKLAMATION

Der Kunde ist verpflichtet eine Mengenabnahme am Lieferungsdatum und eine Qualitätsabnahme nicht später als innerhalb von 3 Tagen nach Lieferungsdatum zu leisten und unverzüglich an diesen Tagen dem Lieferanten den aufgedeckten Mengen- bzw. Qualitätsmangel mitzuteilen. Granit Strzegom AG wird ordnungsgemäß eingereichte Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Erhalt prüfen. Für sämtliche Kosten, die bei der Prüfung der Reklamation entstanden sind und welche nicht anerkannt wurde, kommt der Kunde auf. Die Einreichung der Reklamation hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverbindlichkeit des Kunden. Granit Strzegom AG trägt keine Verantwortung für die Konstruktionsfehler, die durch Fehler in der technischen Dokumentation der Investition verursacht wurden, für die durch falschen Gebrauch (Montage) von Materialien verursacht wurden und auch nicht für die während des Transportes entstandenen Mängel. Der Reklamation unterliegt nicht: die eingebaute Ware, die Ware, die in der Produktenliste als der Reklamation nicht unterliegende Ware genannt ist (zur Einsicht in Granit Strzegom AG), die auf den Dokumenten zur Warenausgabe gestempelt ist sowie die Ware ohne Identifizierungszeichen auf der Fertigware, die der Palette beigelegt ist und welche durch Granit Strzegom AG hergestellt wurde. Der Reklamation unterliegen auch keine Blöcke Sorte II und zwar wegen Adern, Pigmentflecke (Verfärbungen), Konzentration an Mineralien, Besen, die nach Umarbeitung des Blocks auf die Platten sichtbar wurden*. 
 

VERPACKUNG, VERLADUNG

Die hergestellten Produkte werden laut allgemein angenommenen Grundsätzen verpackt. Die nicht geschnittene Platten 2÷4 cm dick werden auf durch den Kunden gelieferten Ständer verpackt; die nicht geschnittene Platten über 4 cm dick auf Zwischenlagen; hingegen: geschnittene Platten, Bordsteine, Spezialmauersteine, Granitelemente geformt auf Einmalpaletten, und Würfel in den Einmalsäcken Big-Bag bzw. lose. Blöcke und Schollen werden auf Einmalunterlagen oder auf den vom Kunden gelieferten Unterlagen gelagert. Granit Strzegom AG sichert dem Kunden die kostenlose Warenverladung. Das lose verkaufte Material wird auf den Selbstentladewagen verladen. Die auf Paletten, in den Säcken sowie auf Ständer verpackten Erzeugnisse sowie nicht geschnittene Platten über 4 cm dick werden auf Lastkraftwagen verladen. Die verpackten Erzeugnisse werden durch den Seitenbord des Fahrzeugs verladen, die nicht geschnittene Platten dagegen von oben mittels Portalkran. Blöcke und Schollen werden auf Lastkraftwagen von oben mittels kran bzw. Portalkran verladen.

Strzegom, den 14. Januar 2016

* Die vorkommenden Pigmentflecke haben keinen Einfluss auf die Änderung von physikomechanischen Felsenmerkmalen.  


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